Die Laserbehandlung gilt immer noch als Privatleistung, d. h. sie muss selbst bezahlt werden, da die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen. Es gibt, bis heute, noch kein Lasergerät, das in der Zahnmedizin universell einsetzbar ist. Dadurch benötigt der Zahnarzt mehrere Lasergeräte, die für unterschiedliche Behandlungen zum Einsatz kommen. Die Lasergeräte, die in der Zahnmedizin zum Einsatz kommen, arbeiten mit einem energiereichen, stark gebündelten Licht. Der Patient muss während der Behandlung eine stark getönte Schutzbrille tragen, da die Gefahr besteht die Netzhaut des Patienten zu verletzen. Ebenso müssen die Ohren des Patienten geschützt werden, da es während der Entfernung von Karies zu kleinen Explosionen kommt, die ziemlich laut werden können. Wenn das Laserlicht auf den Zahn trifft, wird das Licht vom Wasseranteil des Zahnes aufgenommen. Dieses dehnt sich dann aus, explodiert und reißt die Zahnsubstanz in kleinen Mengen mit sich. Der Patient spürt während dieser Prozedur keine Vibrationen, da der Laser nicht direkt mit dem Zahn in Verbindung kommt.
- Festkörperlaser
- Glaslaser
- Flüssigkeitslaser
Hierbei ist ausschlaggebend, welches Material für den Laser verwendet wurde.
Die Laserstärken sind ebenfalls unterschiedlich. So werden sie in Soft-, Mittel- und Hochleistungslasern unterteilt. Die Hochleistungslaser finden hauptsächlich im chirurgischen Bereich ihren Einsatz. Sie finden beim Sprengen von Zahnstücken, sowie als Skalpellersatz ihre Anwendung. In der Zahnmedizin bietet die Laserbehandlung schonende Alternativen in folgenden Anwendungsbereichen:
- Ersatz von Instrumenten
- Heilung von Zahnfleisch
- Paradontium
- Zahnwurzelbehandlung
- Behandlung von Knochen
Auch ermöglicht ein Laser kleinere chirurgische Eingriffe, wie z. B.:
- Lichtaktivierte Desinfizierung (PAD)
- Lippenbändchenexziszionen
- Lasergestützte Parodontaltherapie
- Zahnaufhellung mit Laser
- Lasergestützte Kavitätenpräparation
- Behandlung der Periimplantitis mit Laser
- Lasergestützte Wurzelkanalaufbereitung
- Entfernung von Tumoren in der Oralchirugie
- Behandlung von Dentinhypersensibilität mittels Laserbestrahlung
Zahnbehandlung mit Laser mildert die Angst vor dem Bohren
Viele Patienten haben Angst vor dem Zahnarzt und vor allem vor dem unbeliebten Bohrer. Auch hier können die Laser schon in vielen Fällen eingesetzt werden. Eine Laserbehandlung hat auch eine keimabtötende Wirkung. Bei der Zahnfleischbehandlung durch den Laser, wird gezielt und vollständig die Konkrement entfernt. Dies erfolgt schonend, so dass das Wurzelelement nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Der Feuchtigkeitsanteil der Zellen im Keim verdampft durch die hohe Wasserabsorbation der Laserwellenlänge. Hierbei platzt die Zellmembran auf und die Keime sterben ab. Auch ist bei chirurgischen Eingriffen mit dem Laser keine Narkose und keinerlei Berührung erforderlich. Dadurch kommt es zu keinerlei postoperativen Beschwerden, was wiederum eine schnelle Wundheilung zur Folge hat. Die Laserbehandlung ist außerdem absolut Schmerzfrei. Patienten, die eine Laserbehandlung genossen haben, berichten lediglich über ein Kribbeln. Daher ist eine Behandlung mit Betäubungsspritze auch nicht mehr von Nöten. Es kommt sehr selten zu Folgebehandlungen. Eine Laserbehandlung läuft immer blut- und keimfrei ab. Die schmerzfreie Behandlung wirkt sich, auf lange Sicht gesehen, günstig auf die Wundheilung aus.
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