Zuschüsse der Krankenkassen zum Zahnersatz

zuschuesse-zahnersatzDie Kosten für Zahnersatz hängen vom gewählten Material ab und natürlich von der Größe. Muss nur ein Zahn ersetzt werden, ist dies natürlich günstiger, als wenn zwei, drei oder mehr Zähne ersetzt werden müssen.

Durchschnittspreise für Zahnersatz:

Größere Teil- bzw. Vollkronen aus Metall kosten etwa 350 € bis 500 €.
Eine Vollkrone aus Keramik kostet ca. ab 800 € bis 1100 € und eine Keramik-Teilkrone etwa 500 € bis 800 €.
Wer sich für eine Metall-Keramikkrone entscheidet, zahlt ca. 600 €.
Vollkronen aus Gold liegen beim derzeitigen Goldpreis bei etwa 700 € bis 900 €.
Hierbei handelt es sich lediglich um Durchschnittswerte, da die Kosten für Zahnersatz von Land zu Land und sogar von Stadt zu Stadt sehr stark variieren können.

Wie hoch sind die Zuschüsse für den Zahnersatz bei der gesetzliche Krankenkasse?

Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur für medizinisch notwendigen Zahnersatz einen gewissen Prozentsatz. In medizinisch begründeten Fällen können sogar Implantate zur Regelleistung gehören, ansonsten zählen aber nur z.B. Brücken und Zahnkronen dazu. Dabei wird aber nur ein Festzuschuss auf die für den Befund vorgesehene Regelversorgung gezahlt. Wer regelmäßig bei der Vorsorge war und somit auch genug Punkte im Bonusheft hat, kann bis zu 65 Prozent der Kosten von der Kasse bezahlt bekommen. Den restlichen Betrag, so wie für zusätzliche kosmetische oder ästhetische Behandlungen, zahlt der Patient aus seiner eigenen Tasche.

Zahlt die private Krankenkasse mehr Zuschüsse für notwendigen Zahnersatz?

Wenn ein Patient erst kurze Zeit bei der privaten Kasse Mitglied ist, kann es sein, dass er etwas mehr zu zahlen muss, als etwa ein langjähriges Mitglied. Dies muss bei Abschluss aber vertraglich vereinbart worden sein. Ansonsten übernimmt eine private Krankenkasse alle Kosten für eine Zahnbehandlung und immerhin noch mindestens 80 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Aber auch dies kann von Kasse zu Kasse unterschiedlich geregelt werden.

Lohnt sich eine Zusatzversicherung zum Zahnersatz?

Wird diese frühzeitig, also bevor die ersten größeren Behandlungen notwendig werden, abgeschlossen, lohnt sie auf jeden Fall. Fast alle dieser Versicherungen haben eine gewisse Anlaufzeit, die von ein paar Monaten bis zu einigen Jahren reichen kann. Das bedeutet, dass vom Zeitpunkt des Abschlusses bis zum Ablauf der Anlaufzeit keine, bzw. nur eine geringe Zuzahlung der Versicherung erfolgt. Einige Versicherungen machen da aber auch eine Ausnahme: wenn der Versicherte etwa einen Unfall hat, sich dabei einen oder mehrere Zähne ausschlägt und dringend Zahnersatz benötigt, die Anlaufzeit aber noch nicht beendet ist, zahlen sie trotzdem. Darauf sollte vor Abschluss der Versicherung unbedingt eingegangen werden, im Zweifelsfall lieber eine andere Versicherung wählen.

Ist die Anlaufzeit erst einmal abgelaufen, zahlen diese Versicherungen, je nach Tarif, entweder den Eigenanteil einer Basisbehandlung oder sogar die Extras, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Dabei können, je nach Behandlung und Zahnersatz, durchaus einige hundert, wenn nicht sogar tausend Euros gespart werden.

Bei einigen Zahnzusatzversicherungen ist es üblich, Ausschlüsse im Vertrag zu verankern. Da heißt es dann etwa, dass ältere Kronen von der Versicherung ausgenommen sind. Im Klartext heißt das, dass Erneuerungen oder Reparaturen an diesen Kronen nicht von der Versicherung übernommen werden. Wer also schon Zahnersatz hat, sollte auf diesen Punkt vor Abschluss unbedingt eingehen, um beim Zahnarzt keine bösen Überraschungen zu erleben.